Zwätzengasse 3
07743 Jena
Das Veranstaltungsgelände ist nicht behindertengerecht ausgebaut. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Körperschäden. Fahrräder und Kinderwagen sowie Hunde dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden. Eltern haften für ihre Kinder und haben während der Veranstaltung die uneingeschränkte Aufsichtspflicht. Es gilt das Jugendschutzgesetz. Ausweise bzw. Ermäßigungsnachweise sind nach Aufforderung vorzuzeigen. Umtausch und Rückgabe der Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Geländes ihre Gültigkeit, deshalb lassen Sie sich bitte beim Kassenpersonal ein Einlassband als Nachweis geben. Der Lärmpegel kann in Teilbereichen die zulässigen Grenzwerte überschreiten. Um angemessene Kleidung wird gebeten. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Auf der Veranstaltung werden Foto-, Bild- und Tonaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit der Friedrich-Schiller-Universität Jena angefertigt.